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Mitglied werden in der Eulenzunft Seelbach!

Mitgliedsbeitrag

Der jährliche Beitrag beträgt derzeit:
Passive Mitgliedschaft: 15.- €

Aktive Mitgliedschaft Jugendliche bis 16 Jahre: 18.- € (plus jährlich angepasste Umlage)

Aktive Mitgliedschaft Erwachsene ab 16 Jahre: 35.- € (plus jährlich angepasste Umlage)

Mit ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie den Erhalt, die Förderung und die Pflege der brauchtumsfundierten Fastnacht in Seelbach. Unser Anspruch ist es eine althergebrachte, traditionelle und saubere Fastnacht in Seelbach zu leben zu erhalten und zu gestalten. Mit Ihrer  Mitgliedschaft tragen Sie dazu bei ein Stück heimisches Kulturgut zu bewahren.

Aufnahmeantrag

Zum Download des Aufnahmeantrages der Eulenzunft Seelbach.

Zum Download

Infos für "aktive" Neumitglieder

  • Mitglied in der Eulenzunft kann nur werden wer einen schriftlichen  Aufnahmeantrag gestellt hat. Bei Minderjährigen muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen. Über jeden Aufnahmeantrag wird abgestimmt und der Antragsteller schriftlich darüber informiert. An der Dreikönigssitzung werden Neumitglieder offiziell in die Zunft aufgenommen, bei den Hästrägern das Häs überreicht.
  • Die Häs und das jeweilige vorgegebene Zubehör sind Eigentum der Eulenzunft Seelbach und sind Leihgaben an die aktiven Mitglieder. Als solches sind sie entsprechend pfleglich zu behandeln. Eine einmalige Leihgebühr ist ab dem 10. Lebensjahr zu entrichten und eine von der Zunft festgelegte Kaution ab dem 16.  Lebensjahr zu hinterlegen. Das Schuhwerk und die Handschuhe sind für die  jeweiligen Gruppen festgelegt und vom Mitglied selbst zu finanzieren. Larven werden ebenso von der Zunft gestellt, können aber vom jeweiligen Träger käuflich erworben werden.
  • Von jedem Neumitglied wird eine mindestens 3-jährige aktive Mitgliedschaft erwartet. Sollte ein Mitglied vorher ausscheiden hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der Häskaution.
  • Jedes Neumitglied hat ein Bewährungsjahr, welches durch Benehmen, Teilnahme an Veranstaltungen und Arbeitseinsätze darüber entscheidet, ob er dauerhaft in der Zunft verbleiben kann. In diesem Jahr steht dem Neumitglied ein Pate zur Seite.
  • Nach der Fasent muss die jeweilige Larve zu einem vom Zeugwart benannten Termin wieder abgegeben werden. Das Häs, mit dem entsprechenden Zubehör, muss alljährlich dem Zeugwart bei einem Häsapell vorgestellt werden. Ist das Häs in Ordnung, sind die jeweiligen Zahlungen, wie z.B. Mitgliedsbeitrag bezahlt und hat man sich in die  jeweiligen Arbeitslisten eingetragen, erhält das Mitglied einen sog.  „Jahres-Laufbändel“ und seine Larve. Nur mit einem Laufbändel ist es möglich an der Fasent teilzunehmen.
  • Erscheint das Mitglied unentschuldigt nicht zu einem Häsapell, wird er für eine vom Zunftrat festgelegte Dauer an der Fasent oder ggf. für die gesamte Fasent gesperrt und hat den symbolischen Betrag von 11,11 €  zu zahlen.
  • Jedes aktive Mitglied hat einen von der Zunft festgelegten Jahresbeitrag zu entrichten und eine jährliche Umlage zur Pflege, Erhaltung und Anschaffung von Häs.


  • Von jedem Mitglied wird erwartet, dass er regelmäßig an  Arbeitseinsätzen der Zunft teilnimmt. Außerdem an Mitgliederversammlungen und Gruppensitzungen anwesend ist. Selbstverständlich ist die Anwesenheit bei Zunftveranstaltungen. Sollte ein Mitglied an Arbeitseinsätzen wiederholt nicht teilnehmen, so wird er für vom Zunftrat festgelegte Veranstaltungen / Fahrten gesperrt, bzw. erhält beim Häsapell keine Larve.
  • Jedes aktive Mitglied hat sich an die Satzung, an die Hästrägerordnung, den Hästrägergeboten und den Zunft- und Gruppenbestimmungen entsprechend zu halten.
     
     

Hästrägergebote

  • Jeder Hästräger hat sich unter der Maske so zu verhalten, dass er sich seines Verhaltens ohne Maske nicht zu schämen braucht.
  • Während des Umzugs bei einem Auftritt, oder beim Schnurren, darf die Larve nicht gehoben werden. Die Anonymität muss gewahrt bleiben.
  • Der Genuss von Alkohol während eines Umzugs ist zu unterlassen. Ansonsten ist für eine schöne Fasent Alkohol nicht zwingend notwendig.
  • Das Häs muss stets in einwandfreiem Zustand sein, Reparaturen und Instandsetzungen auf eigene Kosten durchgeführt werden.
  • Nur in einem kompletten Häs mit allem Drum und Dran darf man sich zeigen. Dazu gehört auch entsprechendes, vorgeschriebenes Schuhwerk.
  • Zusätzliche Utensilien und unnützer Zierrat (Pins, Buttons, Becher  etc.) haben am Häs, bzw. an der Uniform, nichts zu suchen. Nur die von der Zunft, bzw. vom VON verliehene Orden dürfen am Häs befestigt werden.
  • Der Narr kennt seine Grenzen. Handgreiflichkeiten mit Zuschauern, das auf den Boden zerren von Personen und übermäßiger Körperkontakt sind Belästigungen und Unverschämtheiten, die mit der Fasent und der Narretei nichts zu tun haben.
  • Der Narr springt und schnurrt während eines Umzugs und bewegt und verhält sich den Narrenfiguren der Eule und der Hexe entsprechend.
  • Jedes Zunftmitglied muss sich darüber im Klaren sein, dass er im Häs nicht seine Person als Einzelner, sondern immer die Zunft und die Brauchtumsfasent als Solches repräsentiert.
  • Das Häs darf nur und ausschließlich in den Reihen der Zunft getragen werden und / oder nur an der Fasent in Seelbach.
  • Das oberste Verwaltungsgremium der Zunft ist der Zunftrat und mit  ihnen die Zunfträte. Sie sind die Repräsentanten der Zunft und von den Mitgliedern gewählt. Ihren Aufforderungen ist Folge zu leisten.
  • Mäskle oder Pinverkäufe sind während eines Umzugs mit und ohne Maske nicht gestattet.
  • Plastikbeutel, Handtaschen oder Rucksäcke passen nicht zum Häs und müssen durch zur Narrenfigur passende Körbe, Leinebeutel oder Taschen  ersetzt werden. Auch Kinderwagen sind entsprechend zu verkleiden und zur Narrenfigur passend mitzuführen.

Downloads

Aufnahmeantrag Eulenzunft (pdf)

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Hästraegergebote (pdf)

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Informationen für Neumitglieder (pdf)

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